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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22   

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https://dejure.org/2023,17360
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22 (https://dejure.org/2023,17360)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.06.2023 - L 2 BA 66/22 (https://dejure.org/2023,17360)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Juni 2023 - L 2 BA 66/22 (https://dejure.org/2023,17360)
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  • BFH, 01.08.2019 - VI R 32/18

    Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Mit der am 22. Dezember 2022 eingelegten Berufung verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter und beruft sich insbesondere auf das Urteil des BFH vom 1. August 2019 - VI R 32/18 -, BFHE 265, 513 und die aus ihrer Sicht eingetretene Verjährung.

    Damit ist in allen offenen Fällen der Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019 das BFH-Urteil vom 1.8.2019 - VI R 32/18 (BStBl II 2020, 106, DStR 2019, 2247) über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

    Ansonsten liegt eine begünstigungsschädliche Anrechnung oder Verrechnung vor (BFH v. 1.8.2019 - VI R 32/18, BStBl II 2020, 106, DStR 2019, 2247 Rn. 30.

    Damit ist insbesondere auch in beitragsrechtlichen Streitigkeiten dem Urteil des BFH vom 1. August 2019 - VI R 32/18 -, BFHE 265, 513 zu folgen, zumal dies auch von Seiten des Bundesfinanzministeriums für Zeiträume bis 2019 befürwortet wird.

    Allerdings hatte auch schon der BFH mit seinem von der Klägerin herangezogenen Urteil vom 1. August 2019 (aaO) keineswegs grenzenlos eine Ersetzung bislang erbrachter Lohnzahlungen durch zusätzliche - weder dem individuellen Lohnsteuerabzug noch der Beitragsabführung unterliegende - Zuwendungen als gesetzeskonforme Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitgeber anerkannt.

    Die Klägerin hat in den Prüfjahren die streitbetroffenen Zusatzleistungsbeträge damit jedenfalls unzulässigerweise "ersatzweise an Stelle von" regelbesteuertem (und regelverbeitragtem) Arbeitslohn geleistet (vgl. zu diesem Kriterium ebenfalls BFH, U.v. 1. August 2019, aaO, Rn. 26).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10

    Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Ausweislich des letztlich denselben Ausgangssachverhalt betreffenden - sich seinerzeit an einem "Muster des Arbeitsvertrages in der Bp-Arbeitsakte" orientierenden - Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juni 2011 (11 K 81/10, vgl. Bl. 314 ff. VV) verpflichtete sich die Klägerin in den Änderungsverträgen bei Wegfall der persönlichen und/oder gesetzlichen Voraussetzungen für die vereinbarten Zusatzleistungen eine "entsprechende Zusatzleistung" zu zahlen, deren Voraussetzungen vorlägen.

    Die dagegen beim Niedersächsischen Finanzgericht erhobene Klage der Klägerin (11 K 81/10) hatte nur zu einem geringen Teil Erfolg.

    Schon dies macht deutlich, dass es sich - entsprechend der bereits vom Niedersächsischen Finanzgericht im Urteil vom 16. Juni 2011 (11 K 81/10) vertretenen Rechtsauffassung - nicht um "zusätzlich" zum regulären beitragspflichtigen Entgelt gewährte Leistungen gehandelt hat.

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Damit waren die Voraussetzungen einer bedingt vorsätzlichen Missachtung im Sinne jedenfalls eines sog. dolus eventualis (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 R 7/20 R -, Rn. 25, juris; U.v. 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209; BSG, Urteil vom 04. September 2018 - B 12 KR 11/17 R -, BSGE 126, 235) der Lohnsteuer- (und damit zugleich auch der im vorliegenden Verfahren streitbetroffenen Beitrags-)Abführungspflichten gegeben.
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Damit waren die Voraussetzungen einer bedingt vorsätzlichen Missachtung im Sinne jedenfalls eines sog. dolus eventualis (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 R 7/20 R -, Rn. 25, juris; U.v. 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209; BSG, Urteil vom 04. September 2018 - B 12 KR 11/17 R -, BSGE 126, 235) der Lohnsteuer- (und damit zugleich auch der im vorliegenden Verfahren streitbetroffenen Beitrags-)Abführungspflichten gegeben.
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 R 7/14 R

    Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Bedingter Vorsatz liegt nach der Rechtsprechung des BSG in diesem Zusammenhang nahe, wenn etwa Beiträge für verbreitete "Nebenleistungen" zum Arbeitsentgelt nicht gezahlt werden und zwischen steuerrechtlicher und beitragsrechtlicher Behandlung eine bekannte oder zumindest ohne Weiteres erkennbare Übereinstimmung besteht (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 R 7/14 R -, Rn. 27, juris mwN.).
  • BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R

    Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Gehaltsumwandlung - mündliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Nur wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer den "ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" für künftige Lohnzahlungszeiträume arbeitsrechtlich wirksam herabsetzen, kann der Arbeitgeber diese Minderung durch verwendungsgebundene Zusatzleistungen steuerbegünstigt ausgleichen (BFH, aaO, Rn. 22; vgl. auch unter Rn. 27 die Bezugnahme auf die dort angeführte Rechtsprechung des BSG, U.v. 2. März 2010 - B 12 R 5/09 R -, SozR 4-2400 § 14 Nr. 12, wonach die Leistungspflicht des Arbeitgebers für die Zukunft arbeitsvertraglich geändert [noviert] und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt werden muss).
  • BSG, 18.10.2022 - B 12 R 7/20 R

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen aufgrund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Damit waren die Voraussetzungen einer bedingt vorsätzlichen Missachtung im Sinne jedenfalls eines sog. dolus eventualis (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 R 7/20 R -, Rn. 25, juris; U.v. 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209; BSG, Urteil vom 04. September 2018 - B 12 KR 11/17 R -, BSGE 126, 235) der Lohnsteuer- (und damit zugleich auch der im vorliegenden Verfahren streitbetroffenen Beitrags-)Abführungspflichten gegeben.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Diese Weisungsgebundenheit kann eingeschränkt und zur "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGb 2011, 633.).
  • BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Die Revision der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Klage im genannten Umfang hatte keinen Erfolg (vgl. Urteil des BFH vom 19. September 2012 - VI R 55/11 -, Bl. 322 ff. VV).
  • BSG, 13.12.2022 - B 12 R 3/21 R

    Sozialversicherung - Beschäftigung versicherungsfreier Rentner - Pflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22
    Die für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag geltenden Vorschriften des SGB IV sind auf die Umlage für das Insolvenzgeld entsprechend anzuwenden (§ 359 Abs. 1 Satz 2 SGB III; vgl. zum Vorstehenden:  BSG, Urteil vom 13. Dezember 2022 - B 12 R 3/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 11).
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